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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §48 Abs1;Rechtssatz
Die StVO enthält keine Bestimmung, daß Straßenverkehrszeichen in einem Winkel von 90 Grad zur Fahrbahnrichtung aufzustellen sind. § 48 Abs 1 StVO verlangt lediglich, daß die Straßenverkehrszeichen in einer solchen Art anzubringen sind, daß sie von den Lenkern herannahender Fahrzeuge leicht und rechtzeitig erkannt werden können (Hinweis E 20.3.1986, 85/02/0269).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988030257.X01Im RIS seit
12.06.2001