RS Vwgh 1990/1/18 89/16/0062

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Veröffentlicht am 18.01.1990
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Index

32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §1 Abs1;
BewG 1955 §2 Abs1;
GrEStG 1955 §2 Abs3;

Rechtssatz

Die Lagefinanzämter haben über die wirtschaftlichen Einheiten in einer auch für Grunderwerbsteuerzwecke bindenden Weise nach den Vorschr des BewG abzusprechen. Selbst eine allfällige gemeinsame Verwaltung genügt nicht, um die gemeinsam verwalteten Vermögensstücke iSd Bewertungsrechtes zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammenzufassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160062.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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