RS Vwgh 1990/1/18 89/16/0062

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Veröffentlicht am 18.01.1990
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Index

32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §29;
GrEStG 1955 §10 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Ob ein überlassenes Grundstück ein landwirtschaftliches oder ein forstwirtschaftliches ist, wird davon abhängen, ob es in dem dem Erwerbsvorgang vorangegangenen Bewertungsverfahren seiner Art nach als landwirtschaftliches oder forstwirtschaftliches Grundstück qualifiziert wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160062.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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