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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, daß weitere Beweisaufnahmen dann unterbleiben können, wenn sich die Verwaltungsbehörde auf Grund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltselemente machen konnte. Das Recht auf freie Beweiswürdigung enthebt die Beh nämlich weder ihrer Ermittlungspflicht noch ihrer Begründungspflicht.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Beweiswürdigung freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989090114.X02Im RIS seit
27.03.2001