RS Vwgh 1990/1/19 89/18/0140

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Veröffentlicht am 19.01.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §13a;

Rechtssatz

Formale Mängel berechtigen die Beh noch nicht, ein Ansuchen zurückzuweisen. In einem solchen Falle sind die Mängel dem Einschreiter im Wege eines Auftrages gem § 13 Abs 3 AVG zur Verbesserung mitzuteilen (Hinweis E 22.3.1988, 87/07/0084).

Schlagworte

Formgebrechen behebbareVerbesserungsauftrag Bejahung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989180140.X01

Im RIS seit

19.01.1990

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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