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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Formale Mängel berechtigen die Beh noch nicht, ein Ansuchen zurückzuweisen. In einem solchen Falle sind die Mängel dem Einschreiter im Wege eines Auftrages gem § 13 Abs 3 AVG zur Verbesserung mitzuteilen (Hinweis E 22.3.1988, 87/07/0084).
Schlagworte
Formgebrechen behebbareVerbesserungsauftrag BejahungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989180140.X01Im RIS seit
19.01.1990Zuletzt aktualisiert am
08.10.2012