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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AdLRegOrgG 1925 §3 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/18/0088 89/18/0090 89/18/0089Rechtssatz
Besitzt ein Organwalter Approbationsbefugnis für einen bestimmten Bereich, gleichgültig für welchen, so ist bei einer Überschreitung ein entsprechend gefertigtes Schriftstück jedenfalls der Beh zuzurechnen, der der approbationsbefugte Organwalter zuzuzählen ist, für welchen Kompetenzabschnitt die Approbationsbefugnis auch immer erteilt worden sein mag (Hinweis E 27.5.1988, 88/18/0015).
Schlagworte
Intimation Zurechnung von BescheidenUnterschrift GenehmigungsbefugnisBehördenbezeichnung BehördenorganisationZurechnung von OrganhandlungenZurechnung von Bescheiden IntimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989180079.X03Im RIS seit
29.11.2001Zuletzt aktualisiert am
27.07.2010