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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/18/0203 Besprechung in:AnwBl 1988/12, S 680;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/18/0085 B 27. Mai 1988 RS 2Stammrechtssatz
Einem Rechtsanwalt, der sich bei der Unterfertigung eines Schriftsatzes (mit welchem einem Mängelbehebungsauftrag entsprochen werden soll) nicht überzeugt, was er unterfertigt, ist grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989180202.X04Im RIS seit
19.01.1990Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008