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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/18/0203 Besprechung in:AnwBl 1988/12, S 680;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/04/0151 B 15. September 1987 RS 3Stammrechtssatz
Nach ständiger Judikatur ist weiters das Verschulden des Parteienvertreters stets einem Verschulden der Partei selbst gleichzusetzen und schließlich ein Verschulden der Angestellten eines Rechtsanwaltes diesem als Verschulden anzurechnen, wenn der Rechtsanwalt selbst die gebotene und ihm zumutbare Kontrolle gegenüber seinen Angestellten unterlassen hat (Hinweis auf B VS vom 19.1.1977, 1212/76, VwSlg 9226 A/1977, 17.9.1985, 85/04/0070, 15.4.1983, 83/04/0057, und vom 25.2.1983, 83/04/0021).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989180202.X02Im RIS seit
19.01.1990Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008