RS Vwgh 1990/1/19 89/17/0126

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.1990
beobachten
merken

Index

L37016 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Steiermark
30/01 Finanzverfassung

Norm

F-VG 1948 §8 Abs4;
GetränkeabgabeG Stmk 1950;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990, 401;

Rechtssatz

Die Getränkesteuer darf als Verbrauchsabgabe wegen der Verfassungsbestimmung des § 8 Abs 4 F-VG bloß den Verbrauch innerhalb des Gebietes der hebeberechtigten Gebietskörperschaft steuerlich erfassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989170126.X04

Im RIS seit

20.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten