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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131a;Rechtssatz
Die gegen die vorläufige Abnahme des Führerscheines gerichtete Beschwerde ist nicht dadurch gegenstandslos geworden, daß im darauffolgenden Entziehungsbescheid der Beginn der Entziehungsdauer gem § 73 Abs 4 KFG ab dem Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheines gerechnet worden ist. Der Ausspruch des VwGH über eine solche Beschwerde hat feststellenden Charakter.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110238.X01Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
16.06.2009