Index
L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §39 Abs2;Beachte
Besprechung in:AnwBl 1991/7, 490;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0722/61 E 11. Jänner 1963 RS 1Stammrechtssatz
Eine Kollegialbehörde ist nicht verpflichtet, Beweismittel zu berücksichtigen, die in der Zeit zwischen der Beschlußfassung und der Abfertigung des Bescheides vorgelegt werden, wenn nicht aus bestimmten Vorschriften anderes ersichtlich ist.
Schlagworte
SachverhaltsermittlungAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989060125.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.04.2009