RS Vwgh 1990/1/23 89/11/0302

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.1990
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 lite;
KFG 1967 §66 Abs3;

Rechtssatz

Alle Alkoholdelikte sind in Ansehung ihrer Verwerflichkeit und der Gefährlichkeit der Verhältnisse bei ihrer Begehung als gleichwertig anzusehen (Hinweis E 11.4.1984, 82/11/0178).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110302.X01

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten