RS Vwgh 1990/1/24 89/01/0123

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.1990
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AVG §37;
FlKonv Art1 AbschnA;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/24 89/01/0013 1

Stammrechtssatz

Zur Wahrung des Parteiengehörs ist es Aufgabe der Beh dem Asylwerber die Stellungnahme des Vertrauensanwaltes des ö Honorarkonsulates zur Kenntnis zu bringen und ihm Gelegenheit zu geben, seine Argumente dazu vorzubringen.

Schlagworte

Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010123.X01

Im RIS seit

24.01.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten