RS Vwgh 1990/1/24 88/13/0022

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Veröffentlicht am 24.01.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §284 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 293;

Rechtssatz

Nur ein rechtzeitig gestellter Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung verschafft der Partei einen Rechtsanspruch auf Anberaumung und Abhaltung einer solchen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988130022.X02

Im RIS seit

24.01.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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