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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §284 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 293;Rechtssatz
Nur ein rechtzeitig gestellter Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung verschafft der Partei einen Rechtsanspruch auf Anberaumung und Abhaltung einer solchen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988130022.X02Im RIS seit
24.01.1990