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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §84 Abs2;Rechtssatz
Bei Vorliegen der im § 84 Abs 3 StVO genannten Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der beantragten Ausnahmebewilligung von dem im Abs 2 des § 84 StVO enthaltenen Verbot (Hinweis E 4.6.1987, 87/02/0007). Ist aber bereits eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben, so kommt eine solche Bewilligung nicht in Betracht (Hinweis E 9.5.1984, 83/03/0120).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020167.X01Im RIS seit
11.07.2001