RS Vwgh 1990/1/24 89/02/0049

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Veröffentlicht am 24.01.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

B-VG Art18 Abs2;
StVO 1960 §43 Abs1 litb;
StVO 1960 §90;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Frage, ob im formalen Kontext eines Bescheides nach § 90 StVO eine V enthalten ist, ist in Zweifelsfällen ein strenger Maßstab anzulegen. Nur wenn der Wortlaut eindeutig ergibt, daß "eine an die Allgemeinheit gerichtete Anordnung" vorliegt, ist eine solche Annahme zulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020049.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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