Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §19;Rechtssatz
Was das Unterbleiben einer "formalen Ladung iSd § 19 AVG" betrifft, so ist zunächst darauf hinzuweisen, daß im Abgabenverfahren nicht die Vorschriften des AVG sondern jene der BAO anzuwenden sind. Abgesehen davon besteht aber nach der dem § 19 AVG vergleichbaren Bestimmung des § 91 BAO keine Verpflichtung, sondern lediglich eine Berechtigung der Behörde zur Vorladung von Personen, deren Erscheinen nötig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130162.X02Im RIS seit
24.01.1990