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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §103 Abs2;Rechtssatz
Keine gesetzliche Bestimmung verpflichtet den Zulassungsbesitzer, Vorkehrungen dafür zu treffen, daß einer in seiner Abwesenheit von der Abgabestelle anfragenden Beh eine Lenkerauskunft erteilt wird (die Frage, ob einem ortsabwesenden Zulassungsbesitzer - einem RA -
gem § 13 Abs 4 ZustG eine Aufforderung nach § 103 Abs 2 KFG zugestellt werden kann, wurde hier ausdrücklich offengelassen). Es ginge nicht an, einen Zulassungsbesitzer, der eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person ist, im Hinblick auf zustellrechtliche Sonderbestimmungen in kraftfahrrechtlicher Hinsicht anders zu behandeln als Zulassungsbesitzer, die diesem Personenkreis nicht zuzuzählen sind.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei KraftfahrwesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020165.X01Im RIS seit
19.03.2001