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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §45 Abs1 Z2;Rechtssatz
Ist die seinerzeitige Zurückweisung der Beschwerde als verspätet auf Grund der unrichtigen Postauskunft zufolge einer irrigen Annahme durch den VwGH zustande gekommen und nicht auf Grund einer von dem Antragsteller verschuldeten irrigen Annahme der Versäumung der Beschwerdefrist, liegt der Wiederaufnahmegrund gem § 45 Abs 1 Z 2 VwGG vor (Hinweis B 14.12.1972, 1872/72).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020204.X01Im RIS seit
24.01.1990