RS Vwgh 1990/1/24 89/02/0204

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Veröffentlicht am 24.01.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §45 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Ist die seinerzeitige Zurückweisung der Beschwerde als verspätet auf Grund der unrichtigen Postauskunft zufolge einer irrigen Annahme durch den VwGH zustande gekommen und nicht auf Grund einer von dem Antragsteller verschuldeten irrigen Annahme der Versäumung der Beschwerdefrist, liegt der Wiederaufnahmegrund gem § 45 Abs 1 Z 2 VwGG vor (Hinweis B 14.12.1972, 1872/72).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020204.X01

Im RIS seit

24.01.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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