RS Vwgh 1990/1/24 88/13/0105

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Veröffentlicht am 24.01.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §184 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990/341;

Rechtssatz

Bei der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen handelt es sich nicht um die Ausübung von Ermessen, sondern um einen Akt der Tatsachenfeststellung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988130105.X01

Im RIS seit

24.01.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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