Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 293;Rechtssatz
Schlüssig sind die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen nur dann, wenn sie mit den Erfahrungen des täglichen Lebens und den Denkgesetzen in Einklang stehen.
Schlagworte
Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988130022.X01Im RIS seit
24.01.1990