RS Vwgh 1990/1/24 88/13/0022

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Veröffentlicht am 24.01.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 293;

Rechtssatz

Schlüssig sind die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen nur dann, wenn sie mit den Erfahrungen des täglichen Lebens und den Denkgesetzen in Einklang stehen.

Schlagworte

Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988130022.X01

Im RIS seit

24.01.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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