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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131a;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990, 396;Rechtssatz
Die Anwendung der Bestimmungen des § 25 Abs 3 und Abs 4 ZollG 1988 durch die Zollorgane unterliegt hins des unbestimmten Rechtsbegriffes GEFAHR IM VERZUG im vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung. Dabei ist bei einer Maßnahmebeschwerde vom VwGH aus einer ex ante Sicht zu beurteilen, ob bei der aus eigener Macht durch das Zollorgan verfügten Beschlagnahme GEFAHR IM VERZUG vorgelegen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160163.X02Im RIS seit
25.01.1990