RS Vwgh 1990/1/25 89/06/0163

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Veröffentlicht am 25.01.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §6 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die nicht in Bescheidform ergehende Mitteilung, daß eine Eingabe "zuständigkeitshalber an eine andere Beh abgetreten wurde" ist kein Bescheid (Hinweis B 21.3.1967, 375/67, VwSlg 7110 A/1967).

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters Abgabenachricht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989060163.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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