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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §89;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990, 396;Rechtssatz
Bei dem Rechtsinstitut der Beschlagnahme handelt es sich um eine Art vorläufiges Verfahren zur Regelung eines einstweiligen Zustandes, das der zwangsweisen Gewahrsame einer Sache (Wegnahme) zum Zwecke ihrer Verwahrung dient. Das Wesen der Beschlagnahme besteht darin, daß die Verfügungsgewalt über eine Sache vom Berechtigten auf die Abgabenbehörde übergeht. Die Beschlagnahme fügt dem Betroffenen einen im nachhinein nicht wieder behebbaren rechtlichen Nachteil zu. Sie schränkt die Dispositionsbefugnis des Eigentümers bzw (Rechts-)Besitzers über die beschlagnahmten Gegenstände ein. Die Beschlagnahme hat die Aufgabe, alle (nachteiligen) Einwirkungen des Inhabers oder anderer Personen auf die Ware zu unterbinden. Sie ist ein staatlicher Hoheitsakt, der dem davon Betroffenen das tatsächliche Verfügungsrecht entzieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160163.X01Im RIS seit
25.01.1990