Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §45 Abs2 impl;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 84;Rechtssatz
Stehen der AbgBeh für die Entscheidung der Frage, ob der AbgPfl auf Grund seiner unbestritten bestehenden Körperbehinderung ständig gezwungen ist, zu seiner persönlichen Fortbewegung ein Kfz zu verwenden, das diese Frage zunächst bejahende Gutachten eines Amtsarztes und ein dieser Aussage widersprechender Nachtrag desselben Amtsarztes zur Verfügung, so muß die AbgBeh die sich aus dem Nachtragsgutachten ergebenden Widersprüche - allenfalls durch Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens - aufklären.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Gutachten Ergänzung Sachverständiger Arzt freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988150068.X04Im RIS seit
29.01.1990