RS Vwgh 1990/1/30 86/05/0166

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Veröffentlicht am 30.01.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Durch die bloße Zustellung eines Bescheides in einem Verfahren in dem über das RM einer anderen Partei abgesprochen wurde, kann eine Parteistellung nicht begründet werden (Hinweis E 14.4.1987, 86/05/0173).

Schlagworte

Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Verfahrensrecht AVG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986050166.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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