Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §38 Abs4;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 356;Rechtssatz
Die Tatsache didaktischer Umsetzung bekannten Lehrstoffes (hier: Buchhaltung) in Skripten iZm Lehrgängen (hier: Buchhaltungslehrgänge bei der Kammer der gewerblichen Wirtschaft) zeigt noch nicht, daß das Kurshonorar (hier: nach Kursstunden bemessen) in erster Linie für die Verwertung von Urheberrechten an den Skripten bezahlt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140212.X02Im RIS seit
30.01.1990