RS Vwgh 1990/1/30 89/14/0243

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Veröffentlicht am 30.01.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 311;

Rechtssatz

Das Merkmal der Zwangsläufigkeit gem § 34 Abs 3 EStG 1972 stellt auf den StPfl und nicht auf denjenigen ab, dem gegenüber der StPfl zu Aufwendungen rechtlich verbunden ist. Hat letzterer seine Notlage "freiwillig" herbeigeführt, so ist dies nicht von Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140243.X03

Im RIS seit

30.01.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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