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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34 Abs3;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 311;Rechtssatz
Das Merkmal der Zwangsläufigkeit gem § 34 Abs 3 EStG 1972 stellt auf den StPfl und nicht auf denjenigen ab, dem gegenüber der StPfl zu Aufwendungen rechtlich verbunden ist. Hat letzterer seine Notlage "freiwillig" herbeigeführt, so ist dies nicht von Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140243.X03Im RIS seit
30.01.1990