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L78107 Starkstromwege TirolNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus der Regelung des § 7 Abs 2 Tir StarkstromwegeG ergibt sich eindeutig, daß den unmittelbar betroffenen Grundeigentümern bereits im elektrizitätsrechtlichen Baubewilligungsverfahren ein Mitspracherecht zukommt und sie berechtigt sind, die Errichtung einer elektrischen Anlage auf ihren Grundflächen zu bekämpfen (Hinweis E 3.7.1984, 83/05/0124).
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989050111.X01Im RIS seit
11.07.2001