RS Vwgh 1990/1/30 89/05/0111

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Veröffentlicht am 30.01.1990
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Index

L78107 Starkstromwege Tirol
L82000 Bauordnung
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauRallg;
StarkstromwegeG Tir 1969 §7;
VwRallg;

Rechtssatz

Aus der Regelung des § 7 Abs 2 Tir StarkstromwegeG ergibt sich eindeutig, daß den unmittelbar betroffenen Grundeigentümern bereits im elektrizitätsrechtlichen Baubewilligungsverfahren ein Mitspracherecht zukommt und sie berechtigt sind, die Errichtung einer elektrischen Anlage auf ihren Grundflächen zu bekämpfen (Hinweis E 3.7.1984, 83/05/0124).

Schlagworte

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989050111.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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