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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §117 Abs1;Rechtssatz
Aus dem Vorliegen einer Fahrlehrerberechtigung für die Gruppe C ergibt sich kein sicherer Hinweis auf die Lehrbefähigung für die Gruppe B, weshalb das Gutachten, das die Lehrbefähigung verneint, diesbezüglich keiner besonderen Begründung bedarf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110096.X02Im RIS seit
19.03.2001