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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ein Nachbar besitzt nach § 62 Abs 2 NÖ BauO iVm § 118 Abs 8 und 9 NÖ BauO einen Rechtsanspruch darauf, daß im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens geprüft wird, daß bei der Errichtung bzw Neuerrichtung eines Schweinestalles alle jene Anordnungen getroffen werden, die Belästigungen der Nachbarn, welche das örtlich zumutbare Ausmaß übersteigen, hintanhalten (Hinweis E 29.11.1983, 83/05/0127).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989050124.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009