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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §15;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 356;Rechtssatz
Auch Reisekostenvergütungen zählen zu den Einnahmen des Funktionärs und sind daher der Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des Werbungskostenpauschbetrages zuzuzählen. Werden Reisekosten detailliert (wenn auch nach den Regeln des § 16 Abs 1 Z 9 und des § 26 Z 7 EStG 1972 bei Einkünften anderer Art, zu denen sie nicht gehören), als Werbungskosten geltend gemacht, die den Werbungskostenpauschbetrag gem § 16 Abs 5 EStG 1972 übersteigen, so ist ihr Auflaufen und ihr Zusammenhang mit der Funktion (zu prüfen und der Höhe nach) festzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140212.X05Im RIS seit
30.01.1990