Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §32 Abs4;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 303;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/14/0089 E 22. März 1983 RS 2Stammrechtssatz
Da der Wert der Beteiligung an einer Agrargemeinschaft im Einheitswert seinen Niederschlag findet, werden auch Ausschüttungsbeträge aus Agrargemeinschaften bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen berücksichtigt und können nicht mehr gesondert zur Einkommensteuer erfaßt werden.
Schlagworte
Agrargemeinschaften Ausschüttung DurchschnittssatzbesteuerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140143.X04Im RIS seit
14.01.2002