RS Vwgh 1990/1/30 89/14/0143

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1990
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §32 Abs4;
EStG 1972 §17;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 303;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/14/0089 E 22. März 1983 RS 2

Stammrechtssatz

Da der Wert der Beteiligung an einer Agrargemeinschaft im Einheitswert seinen Niederschlag findet, werden auch Ausschüttungsbeträge aus Agrargemeinschaften bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen berücksichtigt und können nicht mehr gesondert zur Einkommensteuer erfaßt werden.

Schlagworte

Agrargemeinschaften Ausschüttung Durchschnittssatzbesteuerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140143.X04

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten