RS Vwgh 1990/1/31 89/03/0083

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Veröffentlicht am 31.01.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Was die Beurteilung der Fahrweise eines Lenkers eines Fahrzeuges anlangt, lassen sich aus alkoholbedingten Ausfallserscheinungen drei typische Fahrfehler ableiten, nämlich Abkommen von der Fahrbahn (sowohl auf die Gegenfahrbahn als auch über den Straßenrand hinaus), zu schnelles Fahren und Übersehen eines Hindernisses (Hinweis E 9.3.1979, 940/78); die Fahrweise kann allerdings nur als - wenn auch nicht zwingender - Ausgangspunkt für die Vermutung der Alkoholbeeinträchtigung des Lenkers gewertet werden (Hinweis E 30.3.1984, 83/02/0238).

Schlagworte

TatbildAlkoholbeeinträchtigung FahrtüchtigkeitAlkoholbeeinträchtigung BerauschungAlkoholbeeinträchtigung Bewußtseinsstörung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030083.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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