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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 1Stammrechtssatz
§ 44 a lita VStG bestimmt, daß der "Spruch" (§ 44 Abs 1 Z 6 leg cit), wenn er nicht auf Einstellung lautet, "die als erwiesen angenommene Tat" zu enthalten hat. Das heißt, daß jene Tat im Spruch so eindeutig umschrieben sein muß, daß kein Zweifel darüber besteht, wofür der Täter bestraft worden ist. (Hinweis E vom 5.12.1983, 82/10/0125)
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" BegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988030239.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009