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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a lita;Rechtssatz
Ausf zur ausreichenden Umschreibung der Tatzeit hins einer Verwaltungsübertretung gem § 20 Abs 2 StVO, wenn dem Bf zur Last gelegt wurde, diese "um 15.45 Uhr" begangen zu haben, und nicht ein bestimmter Zeitraum angegeben wurde (Hinweis E 28.6.1989, 88/02/0217, 0218).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988030239.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009