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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §143;Rechtssatz
Die in § 143 ABGB geregelte gesetzliche Pflicht zur Unterhaltsleistung der Kinder an ihre Eltern entfällt, wenn auch nur eine der (dort geregelten) Anspruchsvoraussetzungen nicht gegeben ist. Dies ist zB dann der Fall, wenn eine Unterhaltsleistung der Kinder (in welcher Höhe auch immer) an die Eltern den eigenen angemessenen Unterhalt gefährden würde. Ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989120173.X05Im RIS seit
01.02.1990