RS Vwgh 1990/2/1 89/12/0173

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Veröffentlicht am 01.02.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
72/13 Studienförderung

Norm

ABGB §143;
StudFG 1983 §13 Abs9 idF 1985/361;

Rechtssatz

Wann eine Unterhaltsverpflichtung kraft G Dritten gegenüber besteht, ist an Hand der einschlägigen Rechtsvorschriften, insb nach dem ABGB zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120173.X04

Im RIS seit

01.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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