RS VwGH Beschluss 1990/02/02 89/07/0189

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Veröffentlicht am 02.02.1990
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Rechtssatz

Ein durch die aufsichtsbehördliche Behebung eines B (der Vollversammlung) einer Agrargemeinschaft in seinen wirtschaftlichen Interessen (als Jagdpächter) berührtes Nichtmitglied der Agrargemeinschaft ist nicht beschwerdeberechtigt.

Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION
Im RIS seit
02.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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