RS Vwgh 1990/2/2 89/07/0190

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.1990
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Index

L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §36;
FlVfGG §37;
FlVfLG Krnt 1979 §100;
FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/02/02 89/07/0189 1

Stammrechtssatz

Ein durch die aufsichtsbehördliche Behebung eines B (der Vollversammlung) einer Agrargemeinschaft in seinen wirtschaftlichen Interessen (als Jagdpächter) berührtes Nichtmitglied der Agrargemeinschaft ist nicht beschwerdeberechtigt.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989070190.X01

Im RIS seit

02.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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