Index
L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §36;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1990/02/02 89/07/0189 1Stammrechtssatz
Ein durch die aufsichtsbehördliche Behebung eines B (der Vollversammlung) einer Agrargemeinschaft in seinen wirtschaftlichen Interessen (als Jagdpächter) berührtes Nichtmitglied der Agrargemeinschaft ist nicht beschwerdeberechtigt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989070190.X01Im RIS seit
02.02.1990