RS Vwgh 1990/2/2 89/07/0146

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Veröffentlicht am 02.02.1990
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Index

L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §20 Abs3 impl;
FlVfLG Krnt 1979 §52 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/07/0116 E 19. Dezember 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Auflösung einer Agrargemeinschaft wird nicht bereits durch die Einleitung eines Einzelteilungsverfahrens herbeigeführt, sondern gemäß § 52 Abs 5 Krnt FlVfLG erst durch die Umwandlung der Anteilsrechte in Einzeleigentum, welche nicht bereits mit der Einleitung dieses Verfahrens bewirkt wird, sondern vielmehr (als dessen Ziel) erst durch den Teilungsplan.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989070146.X01

Im RIS seit

21.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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