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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §9 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 423;Rechtssatz
Die Frage, ob eine pauschale Berücksichtigung von Betriebsausgaben angemessen ist, kann nur auf Grund einer längerfristigen Durchschnittsbetrachtung beurteilt werden. Bei durchschnittlicher Betrachtung besteht für Versicherungsvertreter nur ein geringer Investitionsbedarf, sodaß im höchstmöglichen Ausmaß geltend gemachte steuerfreie Beträge gem § 9 Abs 3 EStG 1972 vielfach nicht für eine Verwendung entsprechend dem § 9 Abs 2 EStG 1972 in Betracht kommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140069.X05Im RIS seit
06.02.1990