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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §246 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 363;Rechtssatz
Soweit Abgabenansprüche das zur Konkursmasse gehörige Vermögen betreffen, ist nur der Masseverwalter und nicht der Gemeinschuldner berechtigt, Berufung zu erheben (Hinweis B 10.11.1987, 87/14/0141).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140150.X02Im RIS seit
06.02.1990