RS Vwgh 1990/2/6 89/14/0150

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Veröffentlicht am 06.02.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §246 Abs1;
BAO §273 Abs1 lita;
BAO §278;
BAO §80;
KO §1;
KO §80;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 363;

Rechtssatz

Soweit Abgabenansprüche das zur Konkursmasse gehörige Vermögen betreffen, ist nur der Masseverwalter und nicht der Gemeinschuldner berechtigt, Berufung zu erheben (Hinweis B 10.11.1987, 87/14/0141).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140150.X02

Im RIS seit

06.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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