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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §340 Abs1;Rechtssatz
Der konstitutive Charakter der Gewerbeanmeldung verlangt, daß im Falle einer Entscheidung nach § 340 Abs 6 GewO 1973 im Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung zumindest das Verfahren über die Erteilung der Nachsicht bereits eingeleitet war. Dieser Umstand ist zufolge § 339 Abs 3 Z 2 GewO 1973 schon in der Anmeldung durch entsprechende Belege darzutun.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989040114.X02Im RIS seit
06.02.1990