RS Vwgh 1990/2/6 89/04/0114

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Veröffentlicht am 06.02.1990
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §340 Abs1;
GewO 1973 §340 Abs6;

Rechtssatz

Der konstitutive Charakter der Gewerbeanmeldung verlangt, daß im Falle einer Entscheidung nach § 340 Abs 6 GewO 1973 im Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung zumindest das Verfahren über die Erteilung der Nachsicht bereits eingeleitet war. Dieser Umstand ist zufolge § 339 Abs 3 Z 2 GewO 1973 schon in der Anmeldung durch entsprechende Belege darzutun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040114.X02

Im RIS seit

06.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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