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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs1 Z1;Rechtssatz
Bei Prüfung der Frage der Erfüllung des im § 13 Abs 1 Z 1 GewO vorgesehenen Tatbestandsmerkmales der Befürchtung, der Verurteilte werde die gleiche oder eine ähnliche Straftat bei Ausübung des Gewerbes begehen, ist zufolge der im Zusammenhang damit getroffenen gesetzlichen Anordnung sowohl auf die Eigenart der strafbaren Handlung als auch auf die Persönlichkeit des Verurteilten Bedacht zu nehmen (Hinweis E 4.12.1981, 81/04/0035).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988040190.X02Im RIS seit
06.02.1990