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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Gem § 356 Abs 3 GewO sind im Verfahren gem Abs 1 (betreffend Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Betriebsanlage oder Genehmigung der Änderung einer genehmigten Betriebsanlage) nur Nachbarn, die spätestens bei der Augenscheinsverhandlung Einwendungen gegen die Anlage iSd § 74 Abs 2 Z 1, 2, 3 oder 5 erheben, Parteien, uzw vom Zeitpunkt ihrer Einwendungen an.
Schlagworte
Gewerberecht Nachbar RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989040089.X02Im RIS seit
09.01.2001