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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;Rechtssatz
Es ist eine Grenze zwischen der projektierten Betriebsanlage die Betriebsanlage - entsprechend dem den Gegenstand des Genehmigungsverfahrens bildenden Projekt - in ihrem räumlichen Umfang endet und dementsprechend das Umfeld der Betriebsanlage beginnt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989040089.X05Im RIS seit
09.01.2001