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22/02 ZivilprozessordnungNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die vom Zusteller erstellten Zustellnachweise iSd § 22 ZustG sind öff Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, daß die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt, doch ist dagegen Beweis gem § 292 Abs 2 ZPO zulässig.
Schlagworte
Beweismittel Auskünfte Bestätigungen StellungnahmenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989040137.X01Im RIS seit
06.02.1990