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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §9 Abs3;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 423;Rechtssatz
Die Inanspruchnahme eines steuerfreien Betrages gem § 9 Abs 3 EStG 1972 ist nur dann zulässig, wenn der Gewinn seiner Höhe nach errechnet werden kann und das Ergebnis auch überprüfbar ist. Eine griffweise und pauschale Schätzung steht hingegen der Inanspruchnahme des steuerfreien Betrages entgegen (Hinweis E 12.9.1989, 86/14/0099).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140069.X04Im RIS seit
06.02.1990