RS Vwgh 1990/2/6 AW 89/04/0071

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Veröffentlicht am 06.02.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §360 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Maßnahme gem § 360 Abs 1 GewO - Durch das Antragsvorbringen allein, daß durch die gänzliche Schließung des vom ASt betriebenen Gastgewerbebetriebes gem § 360 Abs 1 GewO die Gefahr des Verlustes einer "Vielzahl von Vereinsmitgliedern" verbunden sei, kann ein unverhältnismäßiger Nachteil iSd entsprechenden Tatbestandsmerkmales des § 30 Abs 2 VwGG nicht dargetan werden (Hinweis B 2.3.1988, AW 88/04/0001). Dem Aufschiebungsantrag war somit nicht stattzugeben.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1989040071.A01

Im RIS seit

06.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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