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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1973 §360 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Maßnahme gem § 360 Abs 1 GewO - Durch das Antragsvorbringen allein, daß durch die gänzliche Schließung des vom ASt betriebenen Gastgewerbebetriebes gem § 360 Abs 1 GewO die Gefahr des Verlustes einer "Vielzahl von Vereinsmitgliedern" verbunden sei, kann ein unverhältnismäßiger Nachteil iSd entsprechenden Tatbestandsmerkmales des § 30 Abs 2 VwGG nicht dargetan werden (Hinweis B 2.3.1988, AW 88/04/0001). Dem Aufschiebungsantrag war somit nicht stattzugeben.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1989040071.A01Im RIS seit
06.02.1990